Nutzungsordnung der Beachsportanlage 

  1. Die Sporteinrichtungen (Volleyballnetzanlagen, Handballtore, Feldbegrenzungen, Container etc.) sind Eigentum der IG Offen­beach (beteiligte Vereine: BSC 99, EOSC 96, OFC Kickers 1901, Wacker Offenbach).

  2. Die Nutzung der Sportanlage ist für die Mitglieder der o.g. Vereine kostenlos.

  3. Die Nutzung der Sportanlage ist für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie den Freizeit- und Erholungssport vorgesehen. Die Nutzungszeiten werden über die IG Offen­beach verwaltet bzw. können dort beantragt werden.

  4. Zugeteilte Nutzungszeiten sind von allen Nutzern unbedingt einzuhalten.

  5. Die Anlage kann von vereinsfremden Sportlern (Fremdnutzer) bis auf Widerruf genutzt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür werden in einem Nutzungsvertrag festgelegt.

  6. Jede Nutzergruppe, ob Mitglieder der o.g. Vereine oder Fremdnutzer, ist für die Sauberkeit des Platzes verantwortlich.

  7. Fremdnutzer sind für durch sie verursachte Schäden haftbar. (Hierfür muss jede Fremdnutzergruppe einen Verantwortlichen benennen. Siehe auch Nutzungsvertrag.)

  8. Nach jeder Trainings- oder Wettkampfeinheit muss das genutzte Spielfeld gerecht (Rechen im Container) bzw. von größeren Gegenständen (Äste, Plastikflaschen, Steine, Scherben) gereinigt werden.

  9. Die letzte Nutzergruppe des Tages muss das benutzte Spielfeld mit den vorhandenen Planen abdecken.

  10. Glasflaschen sind auf den Spielfeldern verboten!

  11. Die Volleyballnetzanlagen und Handballtore sind pfleglich zu behandeln und evtl. Beschädigungen unverzüglich an die IG Offenbeach zu melden.

  12. Die Volleyballnetze sind an den dafür vorgesehenen Haken im Container aufzuhängen und evtl. benutzte Bälle oder Rechen etc. wieder an die dafür vorgesehenen Plätze im Container zu tun.

  13. Der Container ist von der Trainingsgruppe, welche als letzte das Geländer verlässt, ordentlich zu verschließen.

  14. Der Schlüssel (Tür/Beach-Container) ist nach der Nutzung in den dafür vorgesehenen Schlüsselsafe zu hängen. (Gilt nur für OFC-Handball)

  15. Die Beachanlage verfügt über keine sanitären Anlagen. Bei Bedarf sind die Anlagen des Waldschwimmbades (Haupteingang) zu nutzen. Hierbei fallen ggf. separate Eintrittsgebühren an.

Nutzungsordnung (Anlage 2) als PDF